

Grundstücksteilung
Teilungsvermessungen sind die Voraussetzung dafür, ein Grundstück in mehreren Teilen veräußern oder vererben zu können. Diese hoheitliche Aufgabe darf lediglich von einem ÖbVI oder durch Vermessungs- und Katasterämter durchgeführt werden.
Wenn das zu teilende Grundstück z. B. bebaut ist, muss noch ein Amtlicher Lageplan gemäß BauPrüfVO erstellt werden (siehe Amtlicher Lage- und Höhenplan). Voraussetzung zur Teilung ist eine gesicherte Erschließung (wie etwa Zuwegung und Leitungen), und dass das Bauordnugsrecht nicht verletzt wird (etwa durch eine Grundstücksgrenze im Wohnzimmer).
Im Außendienst werden zunächst die bestehenden Grundstücksgrenzen überprüft. Anschließend werden die neuen Grenzpunkte abgemarkt, um die neue Grenze in der Örtlichkeit zu kennzeichnen. In einem Grenztermin werden anschließend die Eigentümerin oder der Eigentümer des zu teilenden Grundstücks und die betroffenen Grenznachbarn über das Ergebnis der Vermessung informiert. Bei diesem Termin wird eine Grenzniederschrift aufgenommen, in der die Beteiligten ihre Zustimmung zu der Vermessung durch ihre Unterschrift erklären. Der ÖbVI beurkundet die Erklärungen und beantragt beim Katasteramt die Eintragung der neuen Grenze in das Kataster.
Die Kosten für eine Grundstücksteilung bestimmen sich einheitlich für alle ÖbVI und Vermessungs- und Katasterämter nach der der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung in Nordrhein-Westfalen.
Sollten Sie eine Grundstücksteilung beauftragen wollen, so beraten wir Sie in Ihrer Angelegenheit gerne und ermitteln die voraussichtlich entstehenden Kosten für Sie.
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