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Grenzvermessung

Amtliche Grenzvermessungen dienen dazu, den Verlauf ihrer Grenzen in der Örtlichkeit festzulegen. Dies kann immer dann notwendig werden, wenn Grenzzeichen nicht mehr auffindbar sind oder die Grenzen bisher noch nicht vermarkt waren. Da es sich bei der Amtlichen Grenzvermessung um eine hoheitliche Aufgabe handelt, sind lediglich der ÖbVI sowie Vermessungs- und Katasterämter zu deren Durchführung befugt.
Anhand der im Kataster vorhandenen Vermessungsunterlagen wird dann die Grenze festgestellt und erneut bzw. erstmalig abgemarkt. In einem Grenztermin werden anschließend die Grenznachbarn über das Ergebnis der Vermessung informiert. Bei diesem Termin wird eine Grenzniederschrift aufgenommen, in der die Beteiligten ihre Zustimmung zu der Vermessung durch ihre Unterschrift erklären. Der ÖbVI beurkundet die Erklärungen und beantragt beim Katasteramt die Übernahme des Vermessungsergebnisses in das Kataster.

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